Nobivac® DHPPi ad us. vet. Revaccination
14. Oktober 2025
Hintergrund
Aufgrund der Rückrufaktion für die Charge A777B01 von Nobivac® DHPPi ad us. vet., aufgrund eines Vorfalls der die Wirksamkeit der Staupe-Komponente in einem Teil der Charge A777B01 beeinträchtigen könnte, hat MSD Animal Health entschieden, Nachimpfungsmassnahmen zu empfehlen. Im Rahmen der Stabilitätsuntersuchungen wurde festgestellt, dass der Staupe-Antigen-Titer im Lyophilisat unter den vordefinierten Wirksamkeitsschwellenwert fiel. Mit statistischer Zuverlässigkeit blieb die Charge A777B01 jedoch bis 9 Monate nach der Herstellung (4. Dezember 2024) innerhalb der Spezifikation. Sie wurden per Brief über diesen Rückruf informiert.
Betroffenes Produkt
- Nobivac® DHPPi ad us. vet.
- Charge: A777B01
- Verfall: 02-2026
- Impfaufkleber :

Bitte beachten Sie:
- Die Komponenten Parvovirus, Adenovirus und Parainfluenza erfüllen weiterhin die Spezifikationen und sind nicht betroffen.
- Die Wirksamkeit der Staupe-Fraktion kann beeinträchtigt sein, da keine Daten zur Wirksamkeit bei Unterschreitung eines bestimmten Titers vorliegen.
- Bislang wurden keine Hinweise auf mangelnde Staupe-Wirksamkeit bei dieser Charge festgestellt.
- Es bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Anwendung dieser Charge.
Klinische Implikationen für Patienten:
Da die Wirksamkeit der Staupe-Fraktion in den betroffenen Vials bei Langzeitlagerung nicht garantiert werden kann, empfehlen wir folgende Nachimpfungsmassnahmen, wenn Hunde aus der betroffenen Charge (A777B01) ab dem 04. Dezember 2024 geimpft wurden:
- Wenn ein Welpe derzeit die PRIMÄRE Nobivac® DHPPi ad us. vet. Serie (A777B01) erhält und jünger als 12 Wochen ist, beginnen Sie die Grundimmunisierung neu (zwei Dosen laut Packungsbeilage, im Abstand von 3–4 Wochen).
- Welpen und Hunde ab 12 Wochen, die ihre primäre Nobivac® DHPPi ad us. vet. Impfserie (A777B01) bereits erhalten haben, sollten mit einer Einzeldosis nachgeimpft werden.
- Hunde, die bereits eine jährliche Staupe-Auffrischungsimpfung mit einer anderen Charge erhalten haben, müssen nicht nachgeimpft werden.
- Bereits geimpfte Hunde die eine Auffrischungsdosis aus der DHPPi-Serie (A777B01) mit Staupe-Impfhistorie erhalten haben, sind immun und benötigen keine Nachimpfung.
Es bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Nachimpfung von kürzlich geimpften Hunden.
Die Nachimpfung wird von der MSD Animal Health GmbH bis zum 31. Januar 2026 übernommen.
FAQs (DE)
Kontakt und Hotline
Administrative Unterstützung: +41 58 618 14 14 oder info.ch.ah@msd.com
- Bei medizinische Fragen werden Sie an die zuständigen Personen verwiesen.
Kontakt für Nebenwirkungen und Pharmakovigilanz: pv.ch.ah@msd.com
Informationen zur Kostenabrechnung
Prozess zur Erstattung
Um eine Erstattung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Klicken Sie zunächst auf den unten angegebenen Link. Dieser führt Sie direkt zum Formular auf der Seite unseres Vertragspartners, über den die Erstattung abgewickelt wird.
Link Rückerstattung
Dieser Link wird ab dem 03. November und bis zum 31. Januar 2026 aktiv sein.
Im Formular tragen Sie bitte Ihre Unternehmensdaten, Ihre Bankverbindung sowie die Anzahl der Hunde ein, die eine Wiederholungsimpfung benötigt haben, sowie ein Foto des Impfpasses für jeden Hund*.
Für jeden Hund wird ein Pauschalbetrag von 86 CHF** erstattet. Der Gesamtbetrag wird automatisch berechnet, basierend auf der angegebenen Anzahl der wiedergeimpften Hunde.
Die Auszahlung erfolgt anschliessend direkt durch unseren Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen, und Sie erhalten eine Bestätigung der Zahlung für Ihre Unterlagen.
* Folgende Daten müssen auf dem Foto erkennbar sein: Datum und Aufkleber der Impfung mit der Charge A777B01, sowie Datum und Aufkleber der Wiederholungsimpfung. Aus Datenschutzgründen dürfen keine personenbezogenen Daten der Tierhalter erfasst werden. Deswegen achten Sie bitte darauf, dass der Name des Tierhalters nicht auf dem Bild einsehbar ist.
** Die Kostenübernahme erfolgt für eine Wiederholungsimpfung im Rahmen des Rückrufs der Charge A777B01 von Nobivac DHPPi. Die umfasst die Kosten für die Nachimpfung (Impfstoff, Impfung) und schliesst weitere Ansprüche aus. Dieser Vorgang unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, da es sich um eine Schadenersatzzahlung handelt. Um die Zahlung schneller und administrativ einfacher zu gestalten, wird unser Vertragspartner die Erstattung in Euro vornehmen. Der Betrag in CHF kann je nach Tageskurs leicht variieren, wird jedoch nicht unter den garantierten 86 CHF liegen. Die Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken.
Template für Info-Brief an Tierhalter
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